Schweizweite Tarifanpassung
Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten.
Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden.
Das schweizweite Kostenmodell wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst (höhere Hygienestandards, modernere Behandlungsgeräte & -methoden).
Der bisherige Tarif war 25 Jahre alt. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben deutlich unterdurchschnittlich angestiegen.
Der Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.
Lediglich für Zahnreinigungen entstehen für Sie als Privatpatient höhere Kosten. Bei den Kindern sind die Kosten für Füllungen und Versiegelungen angestiegen. Bei den genannten Behandlungen beträgt der Preisaufschlag 6-25%.
Bei einigen Positionen (z.B. Vollkeramikronen im Seitenzahnbereich) ist es auch zu Preisreduktionen gekommen.
Bisherige Kostenvoranschläge behalten ihre Gültigkeit.
Der Taxpunktwert für Kinder und Versicherungen beträgt neu CHF 1.00
Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.12 (entspricht den bisherigen 3.90)
Wenden Sie sich an uns, wenn sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder Sie sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.